Konzept zum Wiedereinstieg in den Hallensport
Grundsätze:
Personen die in Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen dürfen die Sporthallen nicht betreten
Es ist zwingend erforderlich, dass ein Betreuer je Trainingsraum anwesend ist
Ein Trainingsraum darf von max. 20 Personen genutzt werden
Bei der Nutzung der Sporthalle durch unterschiedliche Trainingsgruppen ist es zwingend erforderlich, dass die Trennwände herabgelassen werden um eine räumliche Trennung sicher zu stellen und somit unterschiedliche Trainingsräume zu erstellen. Eine alleinige Markierung oder anderweitige Abtrennung ist ausgeschlossen
Die Trainingszeiten sind so zu organisieren, dass ein Aufeinandertreffen mehrerer Trainingsgruppen bestmöglich vermieden wird
Eine Begegnung der Trainingsgruppen in der Halle sowie eine Vermischung der Teilnehmer von gleichzeitig anwesenden Trainingsgruppen gilt es zu unterlassen.
Gewissenhafte Dokumentation der Trainingsbeteiligung je Trainingseinheit:
Der Betreuer der Trainingsgruppe ist laut Vorgabe des Landes Baden-Württemberg zur
Dokumentation der Trainingsbeteiligung verpflichtet.
Ankunft & Abfahrt:
Auf Fahrgemeinschaften bei der An- und Abfahrt ist möglichst zu verzichten.
Ansammlungen im Eingangsbereich sind untersagt
Ankunft an den Sporthallen frühestens zehn Minuten vor Trainingsbeginn.
Alle Teilnehmenden kommen wenn möglich bereits umgezogen an die Sporthallen
Verlassen der Sporthallen direkt nach dem Training; das Duschen sollte zu Hause erfolgen.
Die von der Sportvg Feuerbach herausgegebene Hygieneverordnung gilt es grundsätzlich strikt einzuhalten.
Händewaschen vor und direkt nach der Trainingseinheit in den vorgesehenen Toiletten
Keine körperlichen Begrüßungsrituale durchführen.
Mitbringen eigener Getränkeflasche, die zu Hause gefüllt werden
Die Abteilungen stellen sicher, dass Sportgeräte
- privat mitgebracht und keinem anderen Sportler zur Verfügung gestellt werden oder
- öffentliche Sportgeräte nach jeder Nutzung desinfiziert werden
Kein Abklatschen, In-den-Arm-Nehmen und gemeinsames Jubeln